Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der jeweilige Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms auf Grundlage des EEG verpflichtet. Meldepflicht mit speziellem Formular Zu melden sind der Bundesnetzagentur alle Solarmodule (Photovoltaikanlagen), die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Nicht zu melden sind darüber hinaus Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt. Die Meldepflicht umfasst nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen. Für die Meldung ist das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ zu verwenden. Dieses erhalten Sie mit zusätzlichen Erläuterungen als Anlage zu diesem Schreiben. Die beiden Dokumente stehen auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zum Download bereit. Die mit der Novellierung des EEG neu eingeführte Meldepflicht für Photovoltaikanlagen hat direkte Auswirkungen auf die Vergütungssätze für die Einspeisung des in den Anlagen erzeugten Stroms. Nach § 20 EEG sind die Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien einer jährlichen Degression unterworfen. Diese orientiert sich am Jahr der Inbetriebnahme der nach dem EEG geförderten Anlage. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto höher wird sich die Degression gestalten und desto geringer ist der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die von ihr für das Folgejahr ermittelten jährlich zum 31. Oktober im Bundesanzeiger. Hinweise Installierende Betriebe sollten ihre Auftraggeber auf die notwendigen Regularien hinweisen und als Service-Leistung die Meldung vorbereiten. Entscheidend ist, dass die Datenfelder korrekt und gut leserlich ausgefüllt sind. Das PDF-Formular enthält interaktive Formularfelder und lässt sich auch am PC ausfüllen. Das Formular ist abschließend vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben und per Brief, Fax oder E-Mail an die Bundesnetzagentur zu senden. Für konkrete Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur:
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