Schwarzarbeit – Aktionsprogramm der Bundesregierung
Beschluss des Bundeskabinetts für ein Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“
Inhalt des zvdh-Rundschreibens 089/2008 vom 06.06.2008.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat am 4. Juni 2008 ein Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen (vgl. Anlage).
Mit dem Aktionsprogramm soll die Bekämpfung der Schwarzarbeit insbesondere in der Bauwirtschaft verstärkt werden.
Das Programm sieht u.a. folgende auch für das Dachdeckerhandwerk bedeutsame Maßnahmen vor:
- Einführung einer Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Branchen, welche von Schwarzarbeit besonders betroffen sind. Ziel ist hier die schnellere Identifikation der geprüften Person. Die Sanktion eines Verstoßes gegen die Mitführungspflicht trifft die Arbeitnehmer. Auch die Arbeitgeber oder ihre Beauftragten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die Mitführungspflicht beachten. Deshalb sollte auch eine bußgeldbewehrte Überprüfungsverpflichtung der Arbeitgeber gesetzlich verankert werden; soweit diese insbesondere wegen fortlaufend wechselnder Einsatzorte der Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, ist ein schriftlicher Hinweis ausreichend. Mit der Einführung der Mitführungspflicht für Ausweisdokumente kann auf die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises in den Branchen, in denen heute die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises mit Lichtbild besteht (§ 18h SGB IV), verzichtet werden.
- Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Um dem Anliegen einer effektiven Kontrolle nachzukommen, wird die Einführung einer Sofortmeldung (Personendaten des Beschäftigten, Angabe des Arbeitgebers, Datum der Beschäftigungsaufnahme) in den Branchen vorgeschlagen, in denen eine Pflicht zur Mitführung der Personaldokumente eingeführt werden soll, z.B. über automatisierte Ausfüllhilfen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Die Meldung ginge direkt an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger.
- In Fortentwicklung der bisherigen Prüfungsstrategie bei Großbauprojekten sollen dauerhafte Prüfungsstützpunkte der FKS auf den Großbaustellen eingerichtet werden. Auf diese Weise könnte sowohl den auf der Baustelle tätigen Unternehmern als auch den Arbeitnehmern ein deutliches Signal gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gegeben werden. Die dauerhafte Präsenz dürfte eine hohe Präventionswirkung erzielen.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Generalunternehmerhaftung: In diesem Jahr wird ein weiterer "Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a bis 3e SGB IV)" erstellt. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der mit der Generalunternehmerhaftung im Baubereich verbundenen Bürokratiekosten deren Wirksamkeit und Reichweite prüfen.
- Vollstreckung von Geldbußen im EU-Ausland: Für die Vollstreckung von im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung von den Behörden der Zollverwaltung festgesetzten rechtskräftigen Geldbußen im Ausland fehlt es derzeit an einer tragfähigen völkerrechtlichen Grundlage, auf die entsprechende Beitreibungsersuchen der Vollstreckungsstellen gestützt werden könnten. Die einzige Ausnahme bildet insoweit der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988. Nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sollen jedoch in einem EU-Mitgliedstaat verhängte Geldstrafen und Geldbußen europaweit gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden. Die Mitgliedstaaten haben diesen Rahmenbeschluss in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung des Rahmenbeschlusses vorbereitet. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.
Die geplanten Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen nunmehr in Gesetzesvorlagen konkretisiert werden.
Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralverband des
Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
|