Angesichts der sich weiter eintrübenden konjunkturellen Entwicklung - insbesondere im Bauhandwerk – sollte jetzt ein deutliches Signal für mehr Wachstum sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bau gesetzt werden. Die beiden nachstehenden Überlegungen verdienen unseres Erachtens Unterstützung:
- Die heutige Eigenheimzulage sollte mit Blick auf eine Stärkung legal abgerechneter Bauleistungen wie folgt konditioniert werden:
Die Anschaffungskosten für den Grund und Boden sollten aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden bzw. künftig nicht mehr Berücksichtigung finden. Somit könnte ein aus unserer Sicht wirkungsvoller Anreiz gesetzt werden, um künftig verstärkt legale Baudienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Fiskus würde soweit doppelt profitieren:
Zum einen könnten infolge zunehmender Legalisierung von Bauleistungen zusätzliche Steuern- und Sozialversicherungsabgaben vereinnahmt werden, zum anderen würde das Gesamtfinanzierungsvolumen der Eigenheimzulage deutlich abnehmen.
- Um auch bei einem besonders schwarzarbeitsanfälligen Bereich anzusetzen, sollten Erhaltungs-/ Modernisierungsaufwendungen in eine zielgenauere Eigenheimzulageförderung einbezogen werden. Diese Maßnahme wäre nicht nur in wirtschaftspolitischer Hinsicht zu begrüßen, vielmehr wäre sie auch mit wohnungsbaupolitischen und ökologisch positiven Effekten verbunden. Die sogenannten Schwellenhaushalte könnten sich zudem auch den Unterhalt des eigenen Hauses leisten. Mit einer Modernisierung ist zudem häufig auch eine effizientere Energienutzung verbunden.
Die folgende Ergänzung des Eigenheimzulagengesetzes wird angeregt:
Der Anspruchberechtigte (hier sollten nicht die Einkommensgrenzen des EigZulG gelten) erhält beim Nachweis von Erhaltungs- und Modernisierungs-aufwendungen bis zu maximal 5.000 Euro im Kalenderjahr einen Zuschuss in Höhe von 20% der Aufwendungen.
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