Entsorgung teerhaltiger Abfälle Umstellung des Europäischen Abfallkataloges zum 01.01.2002 Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 5 Nachweisverordnung |
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| Sehr geehrte Kunden, aufgrund der Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges vom 13.09.01 in deutsches Recht ergeben sich einschneidende Veränderungen hinsichtlich der Entsorgung von Teerpappe und teerhaltigen Produkten. Laut Schreiben der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg - Berlin mbH sind diese Produkte besonders überwachungspflichtig und müssen thermisch entsorgt werden. Das heißt, die Entsorgungskosten werden gewaltig steigen. Die entsprechenden Entsorgungsanlagen sind bisher nicht in der Lage, verbindliche Preise zu unterbreiten. Zunächst einmal kalkulieren wir die Arbeiten mit den uns üblich bekannten Werten, wenn es sich ausschließlich um bituminöse Entsorgung handelt. Vor der Sanierungsmaßnahme muss nunmehr eine Prüfung des Daches vollzogen werden, um zu kontrollieren, ob ein Teergehalt vorhanden ist. Die Prüfungen werden durch zuständige Labore durchgeführt, wobei sich die Prüfungskosten bei ca. 200,-- Euro belaufen. HINWEIS: Wir bieten Ihnen lt. Angebot beide Varianten an, um Ihnen kalkulatorische Kosten dazubieten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüssen Ihr Dachdecker Andreas Hahn |
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