Abriss und Entsorgung teerhaltiger Dachpappe Information der Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin an die Kunden der Mitgliedsbetriebe Berlin, im Oktober 2002 |
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| Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Kunden, zur Abdichtung von Dächern werden seit vielen Jahrzehnten Dachpappen verwendet. Man unterscheidet grundsätzlich teer- und bitumenhaltige Dachpappen. Die Trägerbahn wurde in Westdeutschland bis in die siebziger Jahre, in der ehemaligen DDR bis zur Wende, oftmals mit einer Teerbeschichtung versehen. Da im Kohleteer erhebliche Schadstoffe enthalten sind, gelten für den Abriss und die Entsorgung teerhaltiger Dachpappen besondere Vorschritten. Die heute verwendeten bitumenhaltigen Dachpappen dagegen enthalten diese Schadstoffe nicht und können daher wie andere Baustoffe behandelt werden. Für den Abriss teerhaltiger Dachpappe gelten die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen (BGR 128). Zunächst ist in einer Analyse zu bestimmen, ob die abzureißende Dachpappe polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält. Überschreitet der PAK-Gehalt den Wert von 50 mg pro kg, sind neben den Vorschriften der BGR 128 technische Richtlinien für Gefahrstoffe beim Abriss zu beachten, nämlich die TRGS 150 und 551. Diese Vorschriften regeln die Bestellung eines Baustellenkoordinators, die Beaufsichtigung der Arbeiten, Beschäftigungsbeschränkungen, die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes, die Anzeigepflicht der Bauarbeiten beim LAGetSI und bei der Bau-Berufsgenossenschaft, die Baustelleneinrichtung, die persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter u.v.m. Nachdem die teerhaltige Dachpappe abgerissen wurde, gelten auch für die Entsorgung besondere Vorschriften. Ab einem PAK-Gehalt von mehr als 100 mg pro kg ist teerhaltige Dachpappe ein besonders überwachungsbedürftiger Abfall, was zu einem erhöhten Aufwand bezüglich der Entsorgung führt. Diese Abfälle sind andienungspflichtig und müssen in speziellen Entsorgungsanlagen für teerhaltige Dachpappe gebracht werden, wo eine thermische Verwertung stattfindet. Diese Art der Entsorgung ist deutlich teurer als die klassische Entsorgung auf der Deponie. Wie Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren, hat der Dachdeckerfachbetrieb sowohl beim Abriss als auch bei der Entsorgung teerhaltiger Dachpappe eine Fülle kostenintensiver Vorschriften zu beachten! Auch der Bauherr bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten! Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass der Dachdeckerfachbetrieb für diese Arbeiten erheblich höhere Kosten bei Ihnen geltend machen muss. Bitte bedenken Sie: Die Innungsfachbetriebe wurden von uns auf diese Vorschriften hingewiesen und beraten Sie richtig! Vorsicht vor „b i l l i g e n” Betrieben, die all diese Vorschriften nicht kennen oder nicht kennen wollen! Am Ende ist es der Bauherr, der die Konsequenzen zu tragen hat! |
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Mit freundlichen Grüßen Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin |
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