Neues zum ULV - Das "Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge" (ULV) wird erweitert.
Inhalt des Newsletters Nr. 37 der Handwerkskammer Berlin vom 15.06.2007.

In dieses gemeinsame ULV der Dienststellen Berlins und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg können seit Mai 2007 auch Unternehmen aufgenommen werden, die Lieferungen und Leistungen (VOL) anbieten, beispielsweise Lieferungen von EDV-Ausstattung oder Leistungen der Gebäudeunterhaltsreinigung. Weitere Informationen sind über die zuständige ULV- Stelle - Referat VI A 39 - der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter der Rufnummer (030) 9012 - 8518 erhältlich oder über das Internet, unter www.stadtentwicklung.berlin.de

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung appelliert an alle Unternehmen, die betriebs- relevanten Angaben wie z.B. Kontaktdaten, Beschäftigten- und Ausbildungszahlen für das ULV / VOB und VOL aktuell zu halten. Veränderungen sollten unverzüglich mitgeteilt werden, da hiervon teilweise auch Bevorzugtenregelungen abhängen.

ULV-Regelung zur Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben verlängert
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) hat kürzlich darüber informiert, dass die Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen von Bauleistungen beibehalten wird. Die Gültigkeit eines entsprechenden Rundschreibens, das ursprünglich bis zum Jahresende 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.

Demnach werden bei beschränkten Ausschreibungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro in geeigneten Fällen Ausbildungsbetriebe bevorzugt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gleichwohl sind die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten, wobei der Wettbewerb dann unter denjenigen Betrieben erfolgt, die im gewerblichen Bereich ausbilden. Das Merkmal „Ausbildungsbetrieb“ ist z. B. bei der Abfrage der im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis eingetragenen Unternehmen aufzufinden. Unberührt bleibt der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung nach Nummer 7 AV § 55 LHO. Ziel ist es, auch bei einer derzeitig sich verbessernden wirtschaftlicher Situation im Baugewerbe die Chancen junger Menschen auf einen Ausbildungsplatz zu erhalten und zu verbessern. Deswegen werde auch für die nächste Zeit nach Möglichkeiten gesucht, Baubetrieben einen besonderen Anreiz zur Ausbildung junger Menschen zu bieten. Die Wiederauflage dieser Bestimmung vom Oktober 2004 geht auf eine gemeinsame Initiative der Handwerkskammer Berlin, der Baugewerksinnung Berlin und der Senatsverwaltung zurück, möglichst jedem Ausbildungswilligen einen Ausbildungsplatz zu verschaffen. Für Rückfragen steht Ihnen Svend Liebscher, Tel.: 030-25903-357, (Öffentliches Auftrags- und Vergabewesen) gern zur Verfügung.


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