Regierungskoalition einigt sich auf Maßnahmenpaket zum Atomkraftausstieg - Gebäudesanierungsprogramm und Abschreibungs­möglichkeiten festgeschrieben
Inhalt aus "Landesinnung kompakt" der Landesinnung des Berliner Dachdeckerhandwerks vom 10.06.2011


Wie Sie der Presse entnommen haben, hat sich die Regierungskoalition am vergangenen Sonntag auf einen konkreten Zeit- und Maßnahmeplan zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 geeinigt. Die bereits abgeschalteten sieben Kernkraftwerke sollen dauerhaft vom Netz genommen werden. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass Deutschland zur Zeit über rund 90 Gigawatt (GW) an gesichertem Stromerzeugungsvolumen verfügt. Etwa 20 GW entfallen hiervon auf die Kernenergie. Sollte über die voraussichtliche Spitzenlast von 80 GW an windstillen Wintertagen hinaus weitere Leistungen benötigt werden, setzt die Bundesregierung auf fossile Reservekraftwerke, ersatzweise auf Reaktivierung eines der vom Netz genommenen Kernkraftwerke.

Zudem postuliert die Regierungskoalition einen Zubau von weiteren 10 GW an gesicherter Kraftwerksleistung bis 2020. Der Kapazitätsausbau soll durch ein Planungsbeschleunigungsgesetz sichergestellt werden. Den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung will die Bundesregierung von derzeit 17 % bis 2020 auf 35 % verdoppeln. Einzelheiten zu Maßnahmen und deren Finanzierung finden Sie im beigefügten Positionspapier der Regierungskoalition.

Unmittelbare Auswirkungen für das Dachdeckerhandwerk sind von den beschlossenen Maßnahmepaketen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu erwarten.So will die Bundesregierung durch Stabilisierung des Energie- und Klimafonds das KfW-Gebäudesanierungsprogramm dauerhaft mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro jährlich ausstatten. Damit bleibt die Koalition zwar unter der Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, die sich für eine dauerhafte Verstetigung in Höhe von 2 Milliarden Euro eingesetzt hatte. Zsätzlich sollen aber weitere Abschreibungsmöglichkeiten im Gebäudesektor auf der Basis des früheren § 82 EStDV eingerichtet werden. Ob dies zu einer Kompensation führt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da entsprechende Gesetzesentwürfe noch nicht vorliegen.

Keine Aussage findet sich im Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Thema Solarstromförderung. Obwohl sich Bundesumweltminister Norbert Röttgen Anfang des Jahres mit der Solarindustrie auf eine volumenabhängige Förderung von PV-Anlagen geeinigt hatte, erwägt die Bundesregierung nun eine weitere Kürzung der Solarförderung um 6 % ab 2012. Im Rahmen eines Meinungsaustauschs vergangene Woche in Berlin haben wir mit dem Bundesverband Solarwirtschaft Unterstützung in dessen Forderung nach Beibehaltung der bisherigen Förderlinie zugesagt. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.

Berlin, 10.06.2011
Anlage
Positionspapier der Regierungskoalition
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