Saisonales Kurzarbeitergeld auch für Dachdecker Auszüge aus der Publikation zvdh-kompakt 29/2006 vom 29.09.2006. Zum Abbau der Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe hatte der Deutsche Bundestag im Frühjahr dieses Jahres die Einführung eines saisonalen Kurzarbeitergeldes (S-KUG) beschlossen. Von Dezember bis März können Bau-Beschäftigte künftig von der Bundesagentur für Arbeit rund 60 Prozent ihres Nettolohns bekommen, bleiben aber bei ihrem Arbeitgeber angestellt. Das Dachdeckerhandwerk war in diese Regelung zunächst nicht einbezogen worden, da entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen fehlten. Nachdem diese Vorraussetzungen zwischenzeitlich jedoch geschaffen worden sind, hat die ZVDH alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit auch das Dachdeckerhandwerk von dieser Regelung profitieren kann. Bundestagsausschuss macht Weg für S-KUG frei In seiner Sitzung am Mitwoch dieser Woche hat der Ausschuss "Arbeit und Soziales" des Deutschen Bundestages auch die Frage der Aufnahme des Dachdeckerhandwerks in die S-KUG-Regelung behandelt. Der Ausschuss hat sich für die Aufnahme des Dachdeckerhandwerks ausgesprochen. Start frei ab 1. Dezember Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird die S-KUG-Regelung für das Dachdeckerhandwerk bereits für die Schlechtwetterperiode 2006/2007 zum Zuge kommen. Damit können unsere Betriebe, die Kündigungsfristen zu beachten haben, rechtzeitig entscheiden, ob Entlassungen erforderlich sind oder aufgrund der neuen Regelung vermieden werden können. Wir werden Sie über denn weiteren Verlauf unterrichten. |
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