Das Gefahrstoffrecht wurde zum 01.01.2005 geändert!
Inhalt des Rundschreibens der Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin
an alle Mitgliedsbetriebe

Mit Inkraftsetzung der Novelle der Gefahrstoffverordnung zum 01.01.2005 sind folgende Veränderungen im Rahmen von Abbruch- und Sanierungsarbeiten eingetreten:
  • Zeitersparnis durch Wegfall der Anzeigepflicht inkl. Einreichung Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung etc. bei der zuständigen Aufsichts-behörde (LAGetSi) beim Umgang mit krebserzeugenden und erbgut-verändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 (z.B. PCP, PCB, PAK; also z.B. Holzschutzmittel, Teerpappe u. ä.)
  • Reduzierung der Anzeigefrist beim LAGetSi für den Umgang mit asbest-haltigen Baustoffen von 14 Tage auf 7 Tage
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen durch Deregulierung behördlicher Vorschriften
  • Schlüsselfunktion der Gefährdungsbeurteilung als für alle auf der Baustelle zu planenden technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
  • Die Gefährdungsbeurteilung wird vorrangiger Prüfgegenstand sowohl der Aufsichtsbehörde als auch der Berufsgenossenschaften im Rahmen von Baustellenbegehungen sein
  • Das Nicht-Vorliegen von Gefährdungsbeurteilungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden

Für den Umgang mit Teerdachpappe empfehlen wir:

  • Die von Ihnen erarbeiteten Unterlagen zum Vereinfachten Verfahren PAK für Kleinbaustellen <= 100 m2 sollten angepasst und als Gefährdungsbeurteilung weiter benutzt werden. Eine Anzeige der Baustellen beim LAGetSi ist jedoch nicht mehr erforderlich.
  • Für Baustellen > 100 m2 sollte eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden, die der Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft bei Begehungen auf der Baustelle vorgelegt werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung wird zum Bestandteil der Baustellendokumentation und ist Handlungsanleitung für das Unternehmen auf der Baustelle!

Die Anforderungen an die ausführenden Unternehmen steigen! Wer die neue Eigenverantwortung der Unternehmen als Ruhekissen betrachtet, riskiert finanzielle Verluste und Imageschäden durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Aufsichtsbehörde sowie Ärger mit dem Bauherrn durch unnötigen Baustellenstopp.

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Anpassung der Unterlagen zum Vereinfachten Verfahren PAK wird von der Firma audris angeboten, mit der wir ein Rahmenabkommen haben.


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