Entsorgung von Bitumenbahnen (Dachpappe) Inhalt der wichtigen Mitteilung der Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin an die Kunden der Berliner Dachdeckerbetriebe Berlin, 24. Mai 2005 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bauherren, in der Abfallablagerungsverordnung ist festgeschrieben, dass Bitumenbahnen (sogenannte Dachpappe) mit geringem Teergehalt nur noch bis 31.5.2005 auf der Deponie entsorgt werden dürfen. Dies bedeutet, dass ab 1.6.2005 diese Abfälle der thermischen Entsorgung zugeführt, also verbrannt werden müssen. Die Verbrennung setzt eine entsprechende, vorherige Zerkleinerung des Abfalls voraus. Diejenigen Entsorger, die dazu in der Lage sind, berechnen pro Tonne einen Entsorgungspreis von 223,00 € bei verunreinigten Bitumenbahnen. Beim Abriss ist verunreinigte Bitumenbahn die Regel. Da der Fristablauf für die Deponielagerung sehr kurzfristig bekanntgegeben wurde, sind die höheren Entsorgungskosten in den Angeboten noch nicht enthalten, die Ihnen bereits vorliegen. Auch hier bitten wir um Ihr Verständnis, wenn der Dachdeckerbetrieb ein entsprechendes Nachtragsangebot machen muss. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei allen Angeboten deutlich unterhalb dieses Preisniveaus von einer gesetzeswidrigen Entsorgung ausgegangen werden muss. Bitte beachten Sie, dass Sie als Auftraggeber hier in der Mitverantwortung sind. |
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Mit freundlichen Grüßen Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin |
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