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| Sicherheit durch jährliche Dach-Inspektion ...fragen Sie jetzt Ihren Dachdecker ! |
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Die regelmäßige Überprüfung des Daches ist nicht nur bei Neubauten wegen der Sicherung der Gewährleistungsansprüche erforderlich. Generell ist der Hausbesitzer gehalten, die Dachbeschaffenheit jährlich durch Fachkundige kontrollieren zu las-sen. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor längerem festgestellt (Aktenzeichen VI ZR 176/92). Damit werden etwaige Schadenersatz-Forderungen durch unbeteiligte Dritte vermieden, die wegen herabfallender Dachstücke Ansprüche wegen Schädigung an Gesundheit und Eigentum geltend machen. Vielen Kunden haben mit uns einen Inspektions- und Wartungsvertrag abgeschlossen, der zu günstigen Bedingungen die automatische und regelmäßige Überprüfung aller mit dem Hausdach zusammen hängende Teile zum Inhalt hat. Entsprechende Vordrucke halten wir für Sie kostenlos bereit. |
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